Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8798
OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07 (https://dejure.org/2008,8798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2008 - 15 U 217/07 (https://dejure.org/2008,8798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2008 - 15 U 217/07 (https://dejure.org/2008,8798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 AUB, § 242 BGB
    Unfallversicherung: Zum Begriff des Unfalls und zur Beweislast für eine Beinamputation als Folge eines Unfalls bzw. einer Vorerkrankung

  • Judicialis

    AUB 61 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 2 Abs. 1
    Begriff des Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Unfalls

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 28.11.1961 - 2 U 142/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Er erschöpft sich nicht in dem objektiven Merkmal der kurzen Dauer, sondern schließt als subjektives Merkmal das Moment des Unerwarteten, Unvorhergesehenen ein (OLG Nürnberg, VersR 1962, 773 [774]).
  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Das Erfordernis der Plötzlichkeit dient der Abgrenzung der versicherten Risiken gegenüber solchen Ereignissen, die durch einen allmählichen, sich auf einen längeren Zeitraum erstreckenden Eintritt des schädigenden Ereignisses (nicht: des darauf beruhenden Gesundheitsschadens) gekennzeichnet sind (BGH, VersR 1985, 177 [177]).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
  • OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 21 U 2/94

    Begriff des Unfalls; Gebrauch eines Spatens; Banscheibenvorfall; Beweislast für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
  • OLG Schleswig, 30.06.1970 - 1 U 13/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
  • OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07
    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Demgegenüber ist nicht mehr nur Objekt von Bemühungen ein Gegenstand, der aus dem Gleichgewicht zu geraten oder umzustürzen droht und der beim Gegensteuern des Versicherungsnehmers dessen Gesundheitsschädigung nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2009, IV ZR 6/08, Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2008, 15 U 217/07, Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2005, 10 U 586/04, Rn. 21; OLG Nürnberg, Urteil vom 03.08.2000, 8 U 465/00, Rn. 11).
  • KG, 30.05.2014 - 6 U 54/14

    Private Unfallversicherung: Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel als Unfall

    Denn allein die körperliche Fehlbewegung, die zum Umknicken des Fußes geführt hat, reicht - obwohl in Bezug auf das Umknicken nicht willensgesteuert - für die Erfüllung des Unfallbegriffs nicht aus (BGH VersR 2009, 492 - 495, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; OLG Düsseldorf NVersZ 1999, 524 - 525, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 10 f; OLG Frankfurt RuS 2009, 32, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 27; OLG München MDR 1998, 1479, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 13; OLG Hamm VersR 2008, 249 - 250, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 20 mit Anmerkung Kloth, jurisPR-VersR 4/2008, Anm. 4; ders, Anmerkung zum Urteil des LG Dortmund, jurisPR-VersR 09/2009 Anm. 4).
  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

    Eigene Bewegungen und Anstrengungen des Verletzten können nur dann Unfälle bewirken, wenn sie nicht gänzlich willensgestört ablaufen und im Ergebnis die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren (störenden) Einwirkung ausgelöst haben (Senat, VersR 1999, 44, Juris-Rdn. 4; OLG Frankfurt, RuS 2009, 32, Juris-Rdn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht